DESTATIS | Beantragte Regelinsolvenzen im April 2025: +3,3 % zum Vorjahresmonat
DESTATIS, Statistisches Bundesamt
Februar 2025:
15,9 % mehr Unternehmens- und 4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen
als im Februar 2024
Investmentfonds.de | WIESBADEN – Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach
vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2025 um
3,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Damit lag die Zuwachsrate wie
bereits im März 2025 (+5,7 %) im einstelligen Bereich, nachdem zuvor von Juli
2024 bis Januar 2025 zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich
verzeichnet worden waren. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die
Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die
Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in
vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
15,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Februar 2025 als im Februar 2024
Für den Februar 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2 068 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 15,9 % mehr als im Februar 2024.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 9,0 Milliarden Euro. Im Februar 2024 hatten die Forderungen bei rund 4,1 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Februar 2025 in Deutschland insgesamt 6,0 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 10,0 Fällen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 9,3 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 9,0 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2025 als im Februar 2024
Im Februar 2025 gab es 6 075 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 4,8 % gegenüber dem Februar 2024.
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